Wissen erweitern Sich über aktuelle Trends und neueste Technologien informieren, von Best Practices und Expertenwissen profitieren, sich mit Kollegen persönlich austauschen und Netzwerke aufbauen, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen zu meistern: Die wichtigsten Branchen-Events im Gesundheitswesen für Radiologie und Nuklearmedizin haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Tagung57. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik (DGMP)
Die 57. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik führt vom 16. bis 19. September 2026 nach Oberfranken in die Unesco-Weltkulturerbstadt Bamberg. In der traditionsreichen Region, durch die dortige Entdeckung der Röntgenstrahlen verbunden mit den historischen Wurzeln der Radiologie, bietet der Kongress drei Tage intensiven wissenschaftlichen Austausch.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der gemeinsamen Ausrichtung mit den auf die Magnetresonanztomografie spezialisierten Kollegen der DACH ISMRM – ein starkes Signal für interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Aus-, Fort und Weiterbildung, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und praxisnahe Lösungen für den klinischen Alltag prägen das Programm. Bamberg 2026 – ein Ort, an dem Ideen entstehen, Netzwerke wachsen und der die Medizinische Physik bewegt.
Details zum Programm und die Möglichkeit zur Registrierung gibt's auf der Veranstaltungswebsite.
SeminarGrundlagen bildgebende Systeme in der Medizin/Röntgensysteme‘
Der Umgang mit aktiven Medizinprodukten erfordert neben der Kenntnis der klassischen Technik auch die Übersicht über digitale und weitere Anwendungsszenarien aktiver Medizinprodukte. Die Besonderheiten bei der Betrachtung von Röntgensystemen sowie die Schnittmengen von Medizinprodukterecht und Strahlenschutzrecht sind bei zunehmender Bedeutung bildgebender Systeme wichtig für eine sichere und wirtschaftliche Gesamtbetrachtung dieser besonderen Art von Medizinprodukten.
Im Seminar werden die Teilnehmer mit den Besonderheiten und den Risiken sowie der praktischen Anwendung moderner Röntgengeräte und der dazugehörenden Software als Medizinprodukt im Krankenhaus-Umfeld vertraut gemacht. Anhand von Praxisbeispielen wird die Materie für jeden verständlich. Die Umsetzung der MPBetreibV und die Rolle der Medizintechniker wird in den Gesamt-Zusammenhang gestellt, die Notwendigkeiten von Ersatzverfahren und Ausfallszenarien werden deutlich gemacht. Der Strahlenschutz, die Qualitätssicherung und die Fachkunden im Strahlenschutz werden ausführlich dargestellt, was eine solide Grundlage für die tägliche Arbeit bildet.
Ergänzend bietet das Seminar auch eine gute Möglichkeit, sich für den Kurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Techniker vorzubereiten. Im Praktikum werden anhand von Beispielen am OP-C-Bogen und am Rasteraufnahmeplatz die Prinzipien der Konstanzprüfung erläutert. Im Weiteren werden auch Bildschirmprüfung und Raumhelligkeitsmessung praktisch erläutert.
Inhalte:
MPBetreibV und IT-vernetzte bildgebende Systeme
Grundlagen Röntgen und CT
Strahlenschutz in der Medizin
Risikobewertung vernetzter MP (80001)
Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz
Qualitätssicherung und Konstanzprüfungen (DIN 6868xx)
Archivpflichten
Zubehör, Kombinationen und Telemedizin
Ausfall- und Ersatzverfahren
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt's hier!
Gesetzliche Anforderungen – Umsetzung in der Praxis
Am 14. Februar 2025 ist die jüngste Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (MPBetreibV) in Kraft getreten. Der neue §17 fordert vor der Aufnahme des Betriebs von Medizinprodukt-Software der Risikoklassen IIb und III und Software als InVitro-Diagnostik der Klassen C und D, eine Erstprüfung und alle zwei Jahre einen Wiederholungsprüfung, die den sicherheitstechnischen Kontrollen von Medizingeräten gleichkommen (weiterhin in §12 MPBetreibV).
Diese neuen Anforderungen interpretieren fbmt und BVMI so:
Erweiterung der Anforderungen zum Betrieb von Medizinprodukten auch auf reine Software-Medizinprodukte
Berücksichtigung der Erkenntnisse und Anforderungen aus NIS2 und B3S sowie aus Softwareausfällen vernetzter Medizinprodukte bei Cyberangriffen und Netzwerkstörungen
Berücksichtigung MP-Software aus Eigenherstellung
Neuerungen bei Gesetzen, Verordnungen, Leitlinien und Richtlinien sind aus juristischer Sicht die Basis für die tägliche Arbeit, sind für Praktiker aber häufig nicht selbsterklärend. Der gemeinsam von fbmt und BVMI erstellte Leitfaden soll Wege zur Erfüllung der §17- Anforderungen aufzeigen und eine praxisgerechte Lösung zur Umsetzung vorstellen, wohlwissend, dass es immer mehrere Lösungen für die gleiche Herausforderung geben kann.
Während die IT-Security überwiegend in der Verantwortung der IT liegt, die den B3S umsetzen muss, betrifft der Arbeitsaufwand sowohl IT als auch Medizintechnik und die Hersteller. Damit Betreiber der Medizinprodukt-Software (Klassen IIb und III) die Anforderungen effizient und rechtssicher umsetzen können, haben BVMI und FBMT einen Leitfaden nebst Hilfsmaterial und Vorlagen (Prüfkatalog) erstellt. Im Seminar werden der §17 MPBetreibV sowie direkt betroffene Anforderungen erläutert, die Umsetzung im Leitfaden vorgestellt und anhand typischer Software-Systeme praktisch durchgeführt.
Mitglieder von BVMI, FKT, KH-IT, FFM zahlen den ermäßigten Preis.
Weitere Informtionen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt's hier!
TagungEsslinger Radiologie-Tag ‚Von virtuellen Lernwelten zur intelligenten Diagnostik‘
Datum: Ort: Ostfildern
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Technische Akademie Esslingen e. V. Medizintechnik & Gesundheitswesen Dr. Michael Heide Tel.: +49 711 34008-71 michael.heide@tae.de www.tae.de/50001
Gesetzliche Anforderungen – Umsetzung in der Praxis
Am 14. Februar 2025 ist die jüngste Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (MPBetreibV) in Kraft getreten. Der neue §17 fordert vor der Aufnahme des Betriebs von Medizinprodukt-Software der Risikoklassen IIb und III und Software als InVitro-Diagnostik der Klassen C und D, eine Erstprüfung und alle zwei Jahre einen Wiederholungsprüfung, die den sicherheitstechnischen Kontrollen von Medizingeräten gleichkommen (weiterhin in §12 MPBetreibV).
Diese neuen Anforderungen interpretieren fbmt und BVMI so:
Erweiterung der Anforderungen zum Betrieb von Medizinprodukten auch auf reine Software-Medizinprodukte
Berücksichtigung der Erkenntnisse und Anforderungen aus NIS2 und B3S sowie aus Softwareausfällen vernetzter Medizinprodukte bei Cyberangriffen und Netzwerkstörungen
Berücksichtigung MP-Software aus Eigenherstellung
Neuerungen bei Gesetzen, Verordnungen, Leitlinien und Richtlinien sind aus juristischer Sicht die Basis für die tägliche Arbeit, sind für Praktiker aber häufig nicht selbsterklärend. Der gemeinsam von fbmt und BVMI erstellte Leitfaden soll Wege zur Erfüllung der §17- Anforderungen aufzeigen und eine praxisgerechte Lösung zur Umsetzung vorstellen, wohlwissend, dass es immer mehrere Lösungen für die gleiche Herausforderung geben kann.
Während die IT-Security überwiegend in der Verantwortung der IT liegt, die den B3S umsetzen muss, betrifft der Arbeitsaufwand sowohl IT als auch Medizintechnik und die Hersteller. Damit Betreiber der Medizinprodukt-Software (Klassen IIb und III) die Anforderungen effizient und rechtssicher umsetzen können, haben BVMI und FBMT einen Leitfaden nebst Hilfsmaterial und Vorlagen (Prüfkatalog) erstellt. Im Seminar werden der §17 MPBetreibV sowie direkt betroffene Anforderungen erläutert, die Umsetzung im Leitfaden vorgestellt und anhand typischer Software-Systeme praktisch durchgeführt.
Mitglieder von BVMI, FKT, KH-IT, FFM zahlen den ermäßigten Preis.
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Gesetzliche Anforderungen – Umsetzung in der Praxis
Am 14. Februar 2025 ist die jüngste Verordnung über das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (MPBetreibV) in Kraft getreten. Der neue §17 fordert vor der Aufnahme des Betriebs von Medizinprodukt-Software der Risikoklassen IIb und III und Software als InVitro-Diagnostik der Klassen C und D, eine Erstprüfung und alle zwei Jahre einen Wiederholungsprüfung, die den sicherheitstechnischen Kontrollen von Medizingeräten gleichkommen (weiterhin in §12 MPBetreibV).
Diese neuen Anforderungen interpretieren fbmt und BVMI so:
Erweiterung der Anforderungen zum Betrieb von Medizinprodukten auch auf reine Software-Medizinprodukte
Berücksichtigung der Erkenntnisse und Anforderungen aus NIS2 und B3S sowie aus Softwareausfällen vernetzter Medizinprodukte bei Cyberangriffen und Netzwerkstörungen
Berücksichtigung MP-Software aus Eigenherstellung
Neuerungen bei Gesetzen, Verordnungen, Leitlinien und Richtlinien sind aus juristischer Sicht die Basis für die tägliche Arbeit, sind für Praktiker aber häufig nicht selbsterklärend. Der gemeinsam von fbmt und BVMI erstellte Leitfaden soll Wege zur Erfüllung der §17- Anforderungen aufzeigen und eine praxisgerechte Lösung zur Umsetzung vorstellen, wohlwissend, dass es immer mehrere Lösungen für die gleiche Herausforderung geben kann.
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Produktkoordination KTM/RT
RT Radiologie Technik + IT-Systeme Barbara Niedermaier
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