Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ©Tobias Koch

Warken kündigt GOÄ-Entwurf für Mitte 2026 an

/ RT-Redaktion / Gesundheitspolitik

Die Bundesgesundheitsministerin der schwarz-roten Koalition, Nina Warken (CDU), hat jetzt in einem Interview angekündigt, bis Mitte 2026 einen Regelungsentwurf für die Reform der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) vorzulegen. Man sei im Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gut für die Gespräche auf Fachebene aufgestellt, die man jetzt beginne, sagte sie dem Deutschen Ärzteblatt. Bis zur Vorlage eines Regelungsentwurfs des BMG werde es „sicherlich noch bis Mitte 2026 dauern,“ so die Ministerin. Bis zum Kabinettbeschluss werde es dann weiteren Abstimmungsbedarf geben, danach seien die Beratungen im Bundesrat abzuwarten – eine genauere Terminangabe machte sie nicht.

Aus der Bundesärztekammer (BÄK) hieß es nach Warkens Ankündigung, die Ministerin schaffe mit ihrer Ankündigung Klarheit für alle, die seit Langem auf diese überfällige Reform warten würden. Es sei gut, dass sie dabei den von Bundesärztekammer und PKV-Verband in Abstimmung mit der Beihilfe erarbeiteten Entwurf aufgreifen wolle, so BÄK- Präsident Dr. Klaus Reinhardt. „Eine GOÄ-Reform auf dieser Grundlage bringt ein endlich wieder zeitgemäßes Gebührenverzeichnis, sie stärkt die ärztliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten in allen medizinischen Fachgebieten und sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit“, so Reinhardt. Außerdem bringe sie die berechtigten Interessen von Ärzten und Kostenträgern in einen fairen Ausgleich, der gemeinsame Vorschlag bewahre außerdem die Wesensmerkmale der GOÄ als staatlicher Honorarordnung und stärke so die ärztliche Freiberuflichkeit. „Die Bundesärztekammer wird sich konstruktiv in die bevorstehenden Fachgespräche einbringen und dabei weiter auf den Dialog mit den ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften sowie auf eine faire Zusammenarbeit mit dem PKV-Verband und der Beihilfe setzen.“

Ende Mai hatte der 129. Deutsche Ärztetag den Vorstand der BÄK beauftragt, die gemeinsam mit dem PKV-Verband entwickelten Entwürfe zu einer novellierten GOÄ an das BMG zu übergeben – bei scharfer Kritik von Seiten einiger Fachgruppen, unter anderem der Radiologen und der Orthopäden und Unfallchirurgen. Vor der Abstimmung im Mai sagte Prof. Dr. med. Henrik Michaely, Facharzt für Radiologie und Vorstand der RadiologenGruppe 2020 (RG20): „Diese GOÄ ist weder gerecht noch zukunftsfähig. Sie basiert auf intransparenten Berechnungen, benachteiligt gezielt bestimmte Fachgruppen und gefährdet die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen und damit auch die Versorgungssicherheit von Patienten.“ Als besonders kritikwürdig bezeichneten die Radiologen das Vorgehen bei der Entwicklung der neuen GOÄ – der Entwurf sei lediglich zwischen Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe verhandelt worden, ohne Konsens der Ärzteschaft. Auch Transparenz bei der Kostenkalkulation fehle. „Die Leistungsziffern wurden ohne nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen festgelegt. Weder Aufwand noch Investitionsbedarf wurden systematisch erfasst. Dadurch wurde die medizinische und wirtschaftliche Realität vieler Fachrichtungen schlichtweg ignoriert“, so damals Prof. Dr. Tobias Saam, Facharzt für Radiologie und Vorsitzender der Radiologie Initiative Bayern.