Geldscheine, Kleingeld, ein Taschenrechner und ein Stethoskop
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Spargesetz wird zu deutlichen finanziellen Einbußen führen

/ RT-Redaktion / Gesundheitspolitik

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) ist beschlossen. Radiologische Praxen werden daher ab Anfang 2027 im GKV-Bereich mit Einbußen von 20 bis 30 Prozent rechnen müssen. Das ‚Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung‘ (Zi) hatte nach der Verabschiedung des ursprünglichen Entwurfs im April die zu erwartenden Einbußen berechnet und mit insgesamt 2,4 Milliarden Euro und einem Minus von durchschnittlich 24.000 Euro Gesamtvergütung pro Praxis beziffert.

Laut Zi sind Radiologen dabei mit einem Vergütungsausfall von durchschnittlich rund 68.000 Euro pro Arzt besonders stark betroffen. Die am zweitstärksten betroffene Gruppe ist die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde mit rund 44.000 Euro weniger.

Perspektivisch kommen allerdings noch weitere Kürzungen auf die Radiologen zu: War im verabschiedeten Entwurf die von der FinanzKommission Gesundheit vorgeschlagene Absenkung der Bewertung technischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht mehr enthalten, ist im jetzt verabschiedeten Gesetz wieder eine solche Passage zu finden. Konkret heißt es in §87, Abs 2a, Satz 26: „Der Bewertungsausschuss hat bis zum 31. März 2027 Folgendes im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen zu überprüfen: [...] 2. die Bewertungen des technischen Leistungsanteils der Leistungen der Facharztgruppen der Radiologen, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin, die einen hohen technischen Leistungsanteil aufweisen.“

Die Gesetzesbegründung lässt dann aufhorchen – dort heißt es: „Zudem hat der Bewertungsausschuss die Bewertung der Leistungen mit einem hohen technischen Leistungsanteil für die Facharztgruppe der Radiologen, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin im EBM zu überprüfen. [...] Mehrere Faktoren können zu einer höheren Vergütung als die tatsächlich entstandenen Kosten führen. Zum Beispiel senken eine längere Nutzungsdauer des Gerätes als im EBM kalkuliert, verkürzte Untersuchungszeiten aufgrund des technischen Fortschritts, so dass mehr Patienten in gleicher Zeit versorgt werden, KI-gestützte Befunderhebung in der Bildgebung und Strahlentherapie sowie reduzierte Scanzeiten und automatisierte Vorbereitungsprozesse die Kosten je Untersuchung. Vor diesem Hintergrund könnte eine Absenkung des technischen Leistungsanteils für die Facharztgruppen der Radiologen, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin bei schätzungsweise 20 bis 30 Prozent liegen. Bei Anpassungen der Bewertungen der Leistungen im EBM ist die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung grundsätzlich entsprechend anzupassen.“ (Bundestags-Drucksache 21/7016, S. 193 - Vorabfassung).

Die Radiologengruppe 2020 (RG20) warnt ausdrücklich davor, dass eine zusätzliche Absenkung der technischen Bewertung die wirtschaftliche Belastungsgrenze insbesondere kleiner und mittlerer Praxen überschreiten würde. Dies könne in der Folge zu einer spürbaren Verschlechterung der medizinischen Versorgung, insbesondere in der Fläche, führen. Der technische Teil des EBM sei sowieso schon chronisch unterfinanziert – so werde in den Kostenmodellen, auf denen die Kalkulation der Honorare für MRT- und CT-Leistungen basieren, die Inflation bei Ersatzteilen und Wartung ignoriert. Auch die stark gestiegenen Energiekosten würden im EBM-Technikanteil in keiner Weise abgebildet. Folge einer weiteren Absenkung sei ein wachsender Investitionsstau – in einem Bereich, den die Bundesregierung selbst als „Grundvoraussetzung für weitere ärztliche Therapieentscheidungen“ einschätzt.

Mit dieser Perspektive bereitet sich die RG20 deshalb strategisch auf eine „Kulturwende“ in der Patientenversorgung vor. Hierzu berät man derzeit Modell, Konzepte und Kampagnen. „Wir müssen vorbereitet sein und vermeiden, dass das ‚Schwarze-Peter-Spiel‘ uns trifft. Der Patient wird von uns klar und sachlich belegt erfahren, dass die Politik für diese Verschlechterung der Versorgung verantwortlich ist, nicht wir Radiologen,“ so Dr. Thomas Bahr, Vorstand der RG20. Hierfür braucht es Unterstützung – die RG20 freut sich über aktive Mitgestaltung an diesem Prozess der nachhaltigen Veränderung in der Radiologie. „Wir freuen uns, wenn wir hierfür noch tatkräftige Unterstützer finden“ so Bahr. (www.rg20.org)

Dieser Beitrag stammt aus dem Newsletter Radiologie im August 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!