RG20: KI im Herz-CT - dringender Bedarf für GOÄ-Update
/ RT-Redaktion / Gesundheitspolitik
Die Radiologie verfügt heute über diagnostische Möglichkeiten, die weit über das hinausgehen, was die derzeitige GOÄ abbilden kann. Besonders deutlich wird das am Beispiel einer vollumfänglichen KI-gestützten Auswertung von Daten einer Herz-CT Untersuchung: ein Verfahren, das medizinisch sinnvoll, international etabliert und technisch sofort verfügbar ist.
Beispiel Herz-CT: Ein umfassender Datensatz – ohne klare Regeln für Zusatzanalysen
Die bei der Computertomografie (CT) als quantitative Bildgebungstechnik entstehenden Daten werden von den Radiologen nur teilweise ausgewertet. Die implizierten Daten gehen z.B. bei der Herz-CT weit über die reine Morphologie der Koronarien hinaus: Thoraxanteile, Wirbelsäule, Lungenparenchym – all das wird mit abgebildet und muss gemäß der Vorgaben der Bundesärztekammer zur CT rekonstruiert und somit auch befundet werden.
Viele dieser Befundbestandteile lassen sich visuell nur eingeschränkt zuverlässig beurteilen. KI-gestützte Verfahren ermöglichen hier differenzierte, reproduzierbare und medizinisch wertvolle Aussagen, etwa:
- funktionelle Beurteilung koronarer Stenosen mittels FFR-CT,
- Plaqueanalyse,
- absolute Quantifizierung der Knochendichte aus CT-Daten,
- Volumen- und VDT-Berechnung von Lungenrundherden, wie sie im Lungenkrebs-Screening standardisiert ist,
- Körperzusammensetzung.
Diese Verfahren nutzen bereits vorhandene Bilddaten – es entstehen also keine zusätzlichen Strahlenexpositionen – und können teure Folgeuntersuchungen vermeiden (FFR-Analyse statt Stress-MRT), Krankheiten früher erkennen (Osteoporose, vulnerable Plaques) und über quantifizierbare Metriken allgemeine und spezifische Risiken abschätzen (Myosteatose, Sarkopenie, Malignitäts-Score für Lungenrundherde, Gefahr für Plaque-Ruptur) sowie gleichzeitig die evidenzbasierte Grundlage für die weitere Therapieplanung legen (VDT <300T?, FFR < 0,8?). Damit können die bereits erhobenen Daten der CT-Untersuchung optimal im Sinne des Patienten und auch der Kostenträger ausgenutzt werden.
Problematisch ist jedoch, dass diese Leistungen nicht im GOÄ-Katalog aufgeführt sind. Somit können sie nicht einfach abgerechnet werden, es muss der Umweg über Analog- und Ersatzziffern gewählt werden. Diese werden aber regelhaft von den Versicherungsträgern abgelehnt und führen zu ständigen Diskussionen mit Patienten und Kostenträgern. Eine Erbringung der Leistung bei lediglicher Weitergabe der Sachkosten auf pay-per-use Basis schließt sich ebenfalls aus, da medizinische Leistungen nicht umsonst erbracht werden dürfen. Werden nur die Sachkosten weitergegeben, wird somit die Arbeitszeit des Arztes für die Interpretation und Kommunikation der Befunde nicht berücksichtigt. Zudem fallen meist weitere infrastrukturelle Kosten für KI-Systeme an, die bei der Auswertung auf Sachkostenbasis auf pay-per-use Grundlage nicht berücksichtigt werden.
Diese Lücke erzeugt rechtliche Unsicherheit – für Ärzte und Patienten. Die RadiologenGruppe 2020 (RG20) sieht darin neben der Frage der Vergütungshöhe auch eine strukturelle Lücke, die dringend geschlossen werden muss.
Warum die GOÄ schnell ein Update braucht
Die heutige Diagnostik generiert komplexe Datensätze. Die Medizin verlangt, dass diese Daten vollständig ausgewertet werden. Die Technik ermöglicht das – zunehmend auch mit Hilfe von KI. Was fehlt, ist die klare, rechtskonforme Abbildung dieser Leistungen in der GOÄ.Wenn moderne Auswertungen möglich, notwendig und medizinisch sinnvoll sind, dürfen sie nicht außerhalb jedes Gebührenrahmens stattfinden.
Die Forderung der RG20: Punktuelle, zeitnahe Erweiterung
Die RG20 plädiert ausdrücklich für ein gezieltes Update an wenigen, aber entscheidenden Stellen, u. a.:
- Einführung einer klar definierten GOÄ-Position für computergestützte / KI-basierte Zusatzanalysen vorhandener Patientenaufnahmen.
- Rechtlich abgesicherte analoge Abrechnung bis zur Einführung einer formellen Ziffer.
- Eindeutige Handlungsempfehlungen der Kammern, wie mit Patientenwünschen und Befundpflichten umzugehen ist, solange die Lücke besteht.
Diese Ergänzungen wären minimalinvasiv, aber von hoher Wirkung. Sie würden:
- Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen,
- die Befundqualität verbessern,
- die Auswertung vorhandener Daten sinnvoll strukturieren,
- und Doppeluntersuchungen vermeiden.
Fazit: Das Herz-CT ist nur ein Beispiel – die Lösung muss systematisch sein
Die Lücke in der GOÄ betrifft nicht nur die Herzdiagnostik, sondern zahlreiche radiologische Anwendungen. Das Herz-CT mit KI-Analyse ist lediglich ein Beispiel dafür, warum ein zeitnahes, gezieltes Update der GOÄ notwendig ist.
Die RG20 setzt sich dafür ein, diese Diskussion konstruktiv, praxisnah und patientenorientiert voranzubringen – damit moderne Diagnostik rechtssicher erbracht werden kann.