Arzt analysiert Lungen-CT-Scan
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RG20 begrüßt Lungenscreening – und weist auf inadäquate Vergütung hin

/ RT-Redaktion / Gesundheitspolitik

Die Radiologengruppe 2020 (RG20) bewertet das neue Lungenkrebs-Screening grundsätzlich als gut – allerdings sieht der deutschlandweite Verbund radiologischer und nuklearmedizinischer Praxen bei der Vergütung ähnliche Probleme wie auch schon beim Herz-CT. Prof. Henrik Michaely, Vorstand Strategie und Politik der RG 20: „Wir begrüßen das Lungenkrebs-Screening, weisen aber darauf hin, dass die niedrige Vergütung für den erforderlichen hohen technischen und vor allem organisatorischen Aufwand eine ausreichende Versorgung in der Fläche behindern kann.“

Das jetzt anlaufende Screening-Programm ist eine neue Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) darf eine Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT) bei aktiven und ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben, durchgeführt werden. Das Ziel ist, Lungenkrebserkrankungen frühzeitig zu erkennen und so die Behandlungschancen zu verbessern.

Insgesamt sei die Bewertung neuer Leistungen weiterhin kritisch zu sehen, da Umfang und Qualität der Leistungen nicht adäquat abgebildet würden, hieß es von Seiten des RG20-Vorstands. Während die Bildgebung selbst akzeptabel vergütet sei, fehle die Vergütung für die gesetzlich verpflichtende ergänzende KI-Auswertung sowie die verpflichtende technische Infrastruktur zum bidirektionalen Bild- und Befundaustausch mit den Lungenkrebszentren vollständig. So sei die Situation beim Lungen-CT ähnlich herausfordernd wie bereits beim Herz-CT und bedürfe dringend einer angemessenen Weiterentwicklung.

Der Verbund sei sich der wachsenden Bedeutung präventiver Maßnahmen, wie sie das Herz-CT und das Lungenkrebs-Screening darstellen, bewusst. Gerade deshalb weise man auf die nicht adäquate Vergütung dieser Leistungen hin und appelliere an die Krankenkassen, ihrem gesetzlichen Auftrag zur Prävention ernsthaft nachzukommen. Der starke Kostenanstieg in der GKV resultiere zu einem Teil aus der Versorgung chronisch kranker Patientinnen und Patienten, deren Erkrankungen durch eine frühere Diagnose einen besseren Verlauf nehmen und im besten Falle vollständig geheilt werden könnten. Ohne eine Teilnahme der Radiologinnen und Radiologen sei diese Prävention jedoch schlichtweg nicht möglich. Wenn die Vergütung für Screening-Programme und präventive Leistungen perspektivisch nicht adäquat erfolge, werde die Durchführung dieser für Patienten lebensentscheidenden Leistungen allerdings nicht in der notwendigen Breite und Frequenz erfolgen können.

Anerkennung der Radiologie als Weichensteller in der Patientenversorgung

Auch das jetzt verabschiedete Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) betont die zentrale Rolle der Radiologie für das deutsche Gesundheitssystem. Die in § 75 Absatz 1a SGB V vorgesehene Verkürzung der Terminvermittlungsfrist auf drei Wochen im Fall der Vermittlung eines radiologischen Behandlungstermins wird damit begründet, dass radiologische Diagnostik die „Grundvoraussetzung für weitere ärztliche Therapieentscheidungen“ sei.

Trotz der positiven Würdigung wirft das Vorgehen für die Radiologie-Initiative Westfalen-Lippe Fragen auf. Während für alle anderen Fachgruppen weiterhin eine vierwöchige Vermittlungsfrist gelte, werde die Radiologie einer exklusiven Verschärfung unterzogen. Es sei schwer vermittelbar, warum ausgerechnet diese Fachgruppe, die bereits unter hohem Leistungsdruck arbeite, mit einer selektiven Fristenverkürzung konfrontiert werde, so die Initiative. Eine solche Sonderrolle berge das Risiko, die ohnehin knappen personellen und apparativen Ressourcen im ambulanten Sektor weiter zu überlasten.

Die RG20 fordert daher eine aktive Unterstützung der Politik, der Krankenkassen und der Patientenvertreter für eine Medizin, die aktiv-präventiv die Gesundheit der Bevölkerung fördert, statt weiterhin mit viel Geld einen medizinischen Reparaturbetrieb zu betreiben.

Dieser Beitrag stammt aus dem Newsletter Radiologie 02/2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!