Ein roter Holzmann stoppt fallende Blöcke auf dem Tisch.
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Radiologen verlieren durch Spargesetz am meisten

/ RT-Redaktion / Gesundheitspolitik

Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) verabschiedet. Darin ist unter anderem vorgesehen, die Leistungsausgaben der Krankenkassen um mehr als elf Milliarden Euro zu kürzen. Die Gesamtvergütung für die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung soll ab dem kommenden Jahr um insgesamt um 2,64 Milliarden Euro reduziert werden. 2,41 Milliarden davon betreffen die direkte Kürzung der Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen. Das entspricht einem Minus von rund fünf Prozent im Vergleich zu 2025. Im Schnitt würde jede der rund 100.000 Praxen in Deutschland dann etwa 24.000 Euro weniger von den gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung der Patienten erhalten.

Die Honorarkürzung soll durch Streichung bestimmter Leistungsbereiche erreicht werden, durch die die Praxen einzelner Fachrichtungen aber unterschiedlich betroffen sein werden. Gestrichen werden sollen insbesondere die Finanzierung für die schnelle Terminvergabe und die offene Sprechstunde, die psychotherapeutische Kurzzeitbehandlung, die Organspende-Beratung und die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA). Zudem soll die Vergütung von kinder- und hausärztlichen Leistungen pauschal gekürzt werden.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat im Rahmen einer aktuellen Sonderauswertung anhand der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Abrechnungsdaten abgeschätzt, wie sich die „Streichung kostenintensiver Sondervergütungen“ auf das GKV-Honorar in Euro nach Fachgruppen im Jahr 2027 voraussichtlich auswirken wird.

Demnach sind Radiologen mit einem Vergütungsausfall von bis zu rund 68.000 Euro pro Arzt besonders stark betroffen, gefolgt von Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (minus 44.000 Euro), Phoniatern und Pädaudiologen sowie Fachärzten internistischer Fachrichtungen (minus 32.000 bzw. minus 31.000 Euro). Überdurchschnittlich tangiert sind auch Neurologen (minus 26.000 Euro) und Orthopäden (minus 23.000 Euro). Diese Fachrichtungen seien vor allem deshalb so stark betroffen, weil deren Praxen sich besonders um eine schnelle Terminvergabe für die von Hausärzten oder Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vermittelten Patienten bemüht hätten, so das Zi. Psychiater sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten seien vom Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie betroffen, Hausärzte und Kinderärzte insbesondere von pauschalen Kürzungen ihrer Vergütungen.

„Die Kürzungen entfallen ausschließlich auf Leistungen, die der Gesetzgeber erst vor Kurzem für besonders förderungswürdig hielt und daher finanziell aufgewertet hat. Die Änderungen bedeuten zum Teil erhebliche Eingriffe in die Praxisabläufe. Denn Praxen können auf diese Kürzungen kurzfristig oftmals nur durch Abbau von Personal reagieren, was in der Regel eine Verringerung des Termin- und Leistungsangebots der Praxen zur Folge hat“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

„Vergleicht man dies mit den im Zi-Praxis-Panel zuletzt berichteten Überschüssen je Praxisinhaber, würde die Verringerung der Einnahmen bei unveränderter oder gar steigender Kostenstruktur der Praxen eine Kürzung des Einkommens für jeden der rund 54.000 Hausärzte von rund fünf Prozent bedeuten. Besonders empfindlich getroffen wären etwa Hals-Nasen-Ohrenärzte mit Einkommenseinbußen von mehr als 20 Prozent, Orthopäden mit rund 11 Prozent und Neurologen mit rund 13 Prozent“, so von Stillfried weiter.

Getroffen werde die medizinische Versorgung aber nicht nur durch die unmittelbaren Kürzungen von GKV-Ausgaben im geplanten GKV-Beitragssatzstabilitätsgesetz: „Was seitens der Bundesregierung als Reformerfolg dargestellt wird, nämlich niedrigere und langfristig stabile Beitragssätze, läuft faktisch auf eine zunehmende Enteignung der gesetzlich Versicherten hinaus, deren Ansprüche auf medizinische Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch V schlichtweg weniger wert werden“, so der Zi-Vorstandsvorsitzende. Er verwies auf drei Effekte, die den Finanzierungsbedarf in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin steigen ließen: Erstens die demografische Entwicklung, die zu einem steigenden Behandlungsbedarf führe. Zweitens sei der medizinisch-technische Fortschritt zu nennen, der die Behandlungsmöglichkeiten laufend erweitere, und drittens die Auswirkungen steigender Produktivität sowie die Geldentwertung in Deutschland, durch die zeitgebundene hochqualifizierte medizinische Dienstleistungen unvermeidlich überproportional teurer würden.

„Der hieraus entstehende Finanzierungsbedarf kann mittel- und langfristig nicht gedeckt werden, solange die gesetzliche Krankenversicherung nur aus einem Anteil der Arbeitseinkommen finanziert wird, der deutlich geringere Zuwächse erzielt als das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands“, so von Stillfried. Aus diesem Grunde sei vor rund 20 Jahren mit der Einführung des Gesundheitsfonds politisch entschieden worden, die sich auftuende Finanzierungslücke durch einen im Zeitablauf leicht steigenden Steuerzuschuss zu schließen, der insbesondere mit der Deckung sogenannter versicherungsfremder Leistungsausgaben begründet wurde.

„Im Jahr 2010 erreichte der Bundeszuschuss mit rund neun Prozent Finanzierungsanteil an den GKV-Ausgaben seinen Höhepunkt. Mit dem Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird diese Logik nun umgekehrt: Der Finanzminister kürzt seinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung und reduziert seinen Finanzierungsanteil perspektivisch immer weiter. 2030 dürfte der Staat nach aktueller Planung nur noch drei Prozent der GKV-Ausgaben finanzieren. Die Festschreibung des Ausgabenniveaus auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen lässt die Lücke zwischen Versorgungsbedarf und Finanzierung mit den Jahren immer weiter anwachsen. Praxen und Krankenhäuser erhalten gemessen am Behandlungsbedarf immer kleinere Budgets. So wird der Rationierungsdruck immer mehr ansteigen – am ehesten für jeden spürbar durch weniger und vor allem weniger kurzfristige Arzttermine.“ Das Gesetz sei aus gesundheitsökonomischer Sicht nichts anderes als der Einstieg in die Wartelisten- und Rationierungsmedizin, so von Stillfried abschließend.

Dieser Beitrag stammt aus dem Newsletter Radiologie zum Röko 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!