Kinderradiologie
©LIDIIA - stock.adobe.com

Krankenhausreform ohne Kinderradiologie

/ RT-Redaktion / Gesundheitspolitik

Im aktuellen Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) wird nicht nur die spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin insgesamt vernachlässigt. Sollte der Gesetzentwurf in dieser Form Wirklichkeit werden, kommt auch die Kinder- und Jugendradiologie unter die Räder, befürchtet die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR). Sie sei in keiner der verbliebenen pädiatrischen Leistungsgruppen abgebildet. Damit werde ein zentrales Qualitätskriterium in der der spezifischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen vollständig ausgeblendet, hieß es von der Gesellschaft. Wo diese kinder- und jugendradiologische Kompetenz aber fehle, sei die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung der jüngsten Patientinnen und Patienten in Deutschland gefährdet.

Die GPR betonte, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen seien. Sie hätten altersabhängige Proportionen, Körperfunktionen und vor allem auch Krankheitsbilder. Ab der Geburt bis zum Alter von etwa 16 oder 18 Jahren verändere sich der menschliche Körper ständig. Die spezialisierte Bildgebung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen sei daher eine der sensibelsten Disziplinen der modernen Medizin. Kinder- und Jugendradiologen seien nicht nur in der Lage, krankhafte von normalen Veränderungen wachsender Organe zu erkennen, sie würden auch den Schutz vor unnötiger Strahlenexposition durch den bevorzugten Einsatz strahlungsfreier Verfahren wie Ultraschall und MRT sichern.

„Aus gutem Grund bildet die Kinder- und Jugendradiologie deshalb einen fachärztlichen Schwerpunkt in der Weiterbildung Radiologie. Kinder und Jugendliche brauchen bei radiologischen Untersuchungen viel Aufmerksamkeit, Zuwendung und besonderen Schutz, nicht nur vor Röntgenstrahlen“, so PD Dr. Thekla von Kalle, Präsidentin der GPR.

Die kindgerechte Anwendung moderner bildgebender Verfahren trägt entscheidend zur frühen Erkennung und erfolgreichen Behandlung kinderspezifischer Erkrankungen bei – eine zentrale Voraussetzung für eine effiziente therapeutische Leistungserbringung in der pädiatrischen Versorgung.

„Wenn die Kinder- und Jugendradiologie als notwendiges Qualitätskriterium nicht klar benannt wird, besteht die Gefahr, dass Krankenhausleitungen aus Kostenperspektive die Vorhaltung einer allgemeinen Radiologie als ausreichend erachten. Das ist weder im Interesse der Kinderheilkunde noch im Interesse der kleinen Patientinnen und Patienten oder deren Eltern. Die notwendige, spezialisierte radiologische Versorgung der jüngsten Patienten wäre gefährdet“, so von Kalle.

Die GPR fordert, die in den pädiatrisch geprägten Leistungsgruppen fehlende, explizite Nennung des Facharztes für Radiologie mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie verbindlich als Auswahlkriterium in die personelle Ausstattung der pädiatrischen Leistungsgruppen aufzunehmen. Ohne diese Ergänzung drohe der Verlust kindgerechter diagnostischer Kompetenz in der stationären Versorgung. Die GPR unterstützt auch die Initiative der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), die eine Anpassung der Leistungsgruppensystematik fordert, um die notwendige Spezialisierung in der pädiatrischen Versorgung zu sichern.