Interventionelle Radiologie ab Anfang 2026 für weitere Fachgruppen offen
/ RT-Redaktion / Verbandsinformationen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben durch eine Änderung der QS-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie zum 1. Juli 2025 beschlossen, dass Leistungen nach dieser Vereinbarung, die im jeweils aktuellen Hybrid-DRG-Leistungskatalog aufgeführt sind, ab dem 1. Januar 2026 abweichend von Paragraf 3 auch von Fachärzten für Innere Medizin und Angiologie und Fachärzten für Gefäßchirurgie erbracht werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass neben den Anforderungen nach Paragraf 3 zur fachlichen Befähigung die Fachkunde nach Paragraf 4 Nr. 1 der QS-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nachgewiesen wird. Bislang sind die Leistungen der interventionellen Radiologie (diagnostische Katheterangiographien und therapeutische Eingriffe am arteriellen Gefäßsystem nach den GOP 34283 bis 34287 des EBM) den Fachärzten für Radiologie vorbehalten.