Alternativ Bild per URL einfügen: Kontext des Bildes (optional): Sprache für den Alternativtext: Deutsch Englisch Türkisch Russisch Polnisch Arabisch Ukrainisch Französisch Spanisch Italienisch Niederländisch Ich habe die Daten­schutz­erklä­rung gelesen und bin mit der Ver­arbei­tung meiner Daten ein­ver­standen. Alternativer Text Deutsch: Ein medizinisches Bild zeigt einen Patienten auf einem Untersuchungstisch, umgeben von medizinischen Geräten und einem blauen Tuch. Ein Monitor ist im Vordergrund sichtbar.
©sudok1 – stock.adobe.com

Interventionelle Radiologie ab Anfang 2026 für weitere Fachgruppen offen

/ RT-Redaktion / Verbandsinformationen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben durch eine Änderung der QS-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie zum 1. Juli 2025 beschlossen, dass Leistungen nach dieser Vereinbarung, die im jeweils aktuellen Hybrid-DRG-Leistungskatalog aufgeführt sind, ab dem 1. Januar 2026 abweichend von Paragraf 3 auch von Fachärzten für Innere Medizin und Angiologie und Fachärzten für Gefäßchirurgie erbracht werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass neben den Anforderungen nach Paragraf 3 zur fachlichen Befähigung die Fachkunde nach Paragraf 4 Nr. 1 der QS-Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nachgewiesen wird. Bislang sind die Leistungen der interventionellen Radiologie (diagnostische Katheterangiographien und therapeutische Eingriffe am arteriellen Gefäßsystem nach den GOP 34283 bis 34287 des EBM) den Fachärzten für Radiologie vorbehalten.