Eine Reform jagt die nächste – Ausgang offen
/ Prof. Dr. Bernd Halbe / Gesundheitspolitik
Ein Kommentar von Prof. Dr. Bernd Halbe, Köln/Berlin, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Honorarprofessor der Universität zu Köln
Viele Radiologinnen und Radiologen werden sich fragen, wieviel ihnen der Gesetzgeber noch zumuten will bzw. darf. Bereits seit längerer Zeit wird über die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ-Reform) diskutiert und gestritten und manch einer denkt, schlimmer kann es kaum werden. Wie soll man einen Honorarrückgang von ca. 27 Prozent im GOÄ-Bereich überstehen? Nun kommt auch noch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), welches ebenfalls eine schlechte Nachricht ist. Es hat das Ziel, die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Das Einsparvolumen wird mit ca. 18 Milliarden Euro für das kommende Jahr beziffert. Wahrlich eine stolze Summe. Bedenkt man aber, dass 2025 ca. 520 – 550 Milliarden Euro für das gesamte Gesundheitswesen (GKV, PKV, dritter Markt) ausgegeben worden sind, relativiert sich dieser Betrag doch sehr. Die Gesamtausgaben der GKV lagen nämlich auch bei immerhin knapp 337 Milliarden Euro, wobei die größten Anteile auf die Bereiche Krankenhausbehandlung (33,1 Prozent), Arzneimittel (17,4 Prozent) und ärztliche Behandlung (16 Prozent) entfielen. Die diagnostische Radiologie macht mit lediglich ca. zwei Prozent der Gesamtkosten allerdings nur einen sehr kleinen Teil davon aus.
Das GKV-BStabG führt einerseits zu noch mehr Deckelungen im Honorarbereich, da dieses an die Grundlohnrate gekoppelt wird und der überwiegende Teil der radiologischen Leistungen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt wird. Aufgrund eines in der Regel hohen Leistungsvolumens wirken sich Budgetbegrenzungen sehr deutlich aus. Wenn dann noch – wie z.B. im Mammografie-Screening, aufgrund der Anpassung der Altersgrenze – das Gesamtleistungsvolumen erhöht wird, stößt man bei gleichzeitiger Absenkung der Honorare für technische Leistungen an die Grenzen.
Ausgleichsmechanismen für kapitalintensive Fächer wie die Radiologie sucht man vergebens. Dies wird zunehmend zu einem Problem, insbesondere für kleinere Praxen, die keine Möglichkeit der Umverteilung von Kosten haben und denen es immer schwerer fällt, steigende Personalkosten zu refinanzieren.
Es wird laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wahrscheinlich zu einer Reduzierung von Arztterminen in erheblichem Umfang kommen – und daraus folgend zu deutlich längeren Wartezeiten. Weder eine Stabilisierung des Systems noch eine Versorgungsverbesserung gehen damit einher.
Manch eine Radiologin oder ein Radiologe wird sich denken, wäre ich doch Pilot oder Lokführerin geworden. Dann hätte man den Vorteil, dass man streiken darf. Ein Streikrecht existiert in der vertragsärztlichen Versorgung aber nicht, das hat das Bundessozialgericht im Jahr 2016 entschieden. Zur Begründung wurde insbesondere darauf verwiesen, dass Vertragsärzte keine Arbeitnehmer im klassischen Sinne, sondern vielmehr an den Sicherstellungsauftrag und die damit verknüpften vertragsärztlichen Pflichten gebunden seien. Zwischenzeitlich sind aber zehn Jahre vergangen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) kalkuliert immer noch mit einem Referenzeinkommen aus dem Jahr 2008, Erhöhungen des Punktwertes lagen regelmäßig unter der Inflationsrate, teilweise wurde die Anpassung komplett ausgeschlossen. Gleichzeitig sind die Kosten erheblich gestiegen, allein die Personalkosten zwischen 2020 und 2023 um 26,5 Prozent, Miete und Energie um ca. zwölf Prozent. Real ist also der Arztlohn/-gewinn über die Jahre deutlich gesunken. Bei dem Damoklesschwert der neuen GOÄ geht es ja schließlich auch darum, dass eigentlich der Inflationsverlust der letzten drei Jahrzehnte von knapp 70 Prozent ausgeglichen werden müsste.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat in der GKV mit dem GKV-BStabG eine Zeitenwende eingeläutet. Sie hat eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik kreiert, mit der die Ausgaben der GKV eng an deren Einnahmen gekoppelt worden sind, da „nur ein finanziell stabiles System zukunftsfähig ist.“ Es handelt sich hier um eine neue Ära, die eine Zäsur darstellt. Diese kann aber nicht nur einseitig wirken. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie MVZ unterliegen sowohl im GKV-Bereich als auch bei der Abrechnung von Privatleistungen einem staatlichen Preisdiktat. Vor dem Hintergrund, dass dieses Preisdiktat seine Grenzen bei der Berufsausübungsfreiheit des Arztes (Art. 12 GG) einerseits und dem Schutz der Praxis als Vermögenswert (Art. 14 GG) andererseits findet, ist zu überlegen, ob nunmehr verfassungsrechtliche Grenzen erreicht sind, die auch anderweitige Optionen eröffnen. Es ist jetzt an der Zeit, den Umfang des Sicherstellungsauftrages neu zu definieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Zäsur wird man zukünftig nicht mehr nur von einem Honorarbudget der Ärzte sprechen können, sondern auch von einem Leistungsbudget, zu dessen Erbringung eine Verpflichtung besteht. Hieraus können sich Optionen ergeben, die viel sinnvoller und wirkungsvoller sind als ein Streikrecht.
Nicht nur die die finanzielle Stabilität steht für die Zukunftsfähigkeit eines Systems, sondern vor allem die Menschen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Einen maßgeblichen Anteil daran haben Praxen und MVZ in der ambulanten Versorgung. Fallen diese weg, nutzt eine finanzielle Stabilität des Systems, die allein aufgrund der vermuteten Ersparnis von ca. 18 Milliarden Euro sicherlich nicht erzielt werden kann, überhaupt nichts.
Dieser Beitrag stammt aus dem Newsletter Radiologie im August 2026. Melden Sie sich hier kostenlos an, um keine News aus der Branche mehr zu verpassen!