Röntgengeräte: Mängelquote bei TÜV-Prüfungen sinkt
Die Mängelquote bei Prüfungen von Röntgengeräten ist 2024 von 16 auf zwölf Prozent gesunken – allerdings würden Schwachstellen bei Geräten der Human- und Dentalmedizin bleiben, heißt es im TÜV-Röntgenreport 2024. Die Sonderauswertung des aktuellen Reports befasst sich mit Mammografie-Geräten.
©AGCreative – stock.adobe.com
Im Jahr 2024 haben TÜV-Sachverständige bundesweit rund 15.600 Röntgengeräte geprüft. Das entspricht einem Anstieg von vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: rund 15.000 Geräte). Gleichzeitig ist die Mängelquote von 16 Prozent auf zwölf Prozent gesunken. Dennoch bleibt die Zahl der beanstandeten Geräte hoch: An 1.893 Röntgengeräten wurden Mängel festgestellt, insgesamt dokumentierten die Experten 2.849 einzelne Mängel. Fast jeder fünfte Mangel (19 Prozent) fiel dabei in die Kategorie der ,schwerwiegenden Mängel'. Geräte mit einem schwerwiegenden Mangel dürfen erst nach der Mängelbeseitigung und einer erneuten Prüfung wieder in Betrieb genommen werden. Mehr als die Hälfte der gefundenen Mängel (56 Prozent) wurden als ,erheblich' klassifiziert, 25 Prozent als ,geringfügig'. Gut jede zweite (54 Prozent) der im Jahr 2024 geprüften Röntgeneinrichtungen ist der Zahnmedizin zuzuordnen. Die Einsatzbereiche Humanmedizin und Technik sind mit jeweils 19 Prozent vertreten, acht Prozent entfallen auf die Veterinärmedizin.
Mammografiegeräte: Ein Beispiel für vorbildliche Qualitätssicherung
Das Mammografie-Screening-Programm (MSP) in Deutschland feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Im Fokus des Röntgenreports 2025 stehen daher Mammografie-Geräte. In einer Sonderauswertung der Mammografiegeräte zeigt sich, dass die Qualitätskontrollen funktionieren. Von 109 geprüften Mammografiegeräten wiesen nur elf Mängel auf, was einer Mängelquote von zehn Prozent entspricht. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um formale Fehler, die vor der Inbetriebnahme festgestellt wurden. Bei wiederkehrenden Prüfungen wurden nur drei Beanstandungen gemeldet. Das beweist: strenge Qualitätsanforderungen und regelmäßigen Kontrollen stellen höchste Standards sicher und gewährleisten die Sicherheit von Patientinnen und Personal.
Humanmedizin: Technisch anspruchsvoll, Auffälligkeiten bei Bildwiedergabe
Im Bereich der Humanmedizin wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.939 Röntgengeräte geprüft. Davon waren 394 Geräte mängelbehaftet, was einer Mängelquote von 13 Prozent entspricht (2023: 14 Prozent). Die Sachverständigen dokumentierten 698 einzelne Mängel, durchschnittlich 1,77 Mängel pro beanstandetes Gerät. 19 Prozent der festgestellten Mängel sind ,schwerwiegend', 72 Prozent ,erheblich' und neun Prozent ,geringfügig'. Die meisten schwerwiegenden Mängel betreffen Bildwiedergabesysteme. Bildwiedergabesysteme unterliegen seit 2024 neuen Anforderungen der Qualitätssicherungsrichtlinie mit regelmäßigen Prüfungen für Monitore und Bildwiedergabesysteme.
Dentalmedizin: Höchste Geräteanzahl und überdurchschnittlich viele formale Mängel
Insgesamt wurden 8.407 dentalmedizinische Geräte geprüft. Die meisten Prüfungen entfallen auf ,Dental-Tubus-Geräte' (4.965 Prüfungen), mit denen Aufnahmen einzelner Zähne angefertigt werden und die in der Regel direkt im Behandlungszimmer stehen. Panoramaschichtaufnahmegeräte (2.747 Prüfungen) sind in Praxen oder Zahnkliniken in eigenen Räumen untergebracht und werden für Aufnahmen des vollständigen Gebisses verwendet. 1.245 aller geprüften Anlagen (15 Prozent) weisen mindestens einen Mangel auf. Insgesamt haben die TÜV-Sachverständigen 1.814 einzelne Mängel an dentalmedizinischen Geräten festgestellt, was einer durchschnittlichen Mängelanzahl von 1,46 pro beanstandetes Gerät entspricht. 16 Prozent aller Mängel an dentalmedizinischen Röntgengeräten sind ,schwerwiegend', 54 Prozent ,erheblich' und 30 Prozent ,geringfügig'.
Die häufigsten Mängel betreffen unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche und mangelhafte Patientenschutzmittel. „Mängel an Patientenschutzmitteln und eine unzureichende Kennzeichnung des Kontrollbereichs sind keine Formfehler, sondern ein konkretes Risiko für Patienten und Personal“, so Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. „Gerade in der Dentalmedizin, wo Röntgengeräte häufig innerhalb des Behandlungsraums eingesetzt werden, ist ein klar abgegrenzter Kontrollbereich essenziell, um unbeabsichtigte Strahlenexposition zu vermeiden.“ Zwei von drei Mängeln (68 Prozent) in der Dentalmedizin wurden bei wiederkehrenden Prüfungen festgestellt. Das unterstreicht die Bedeutung regelmäßiger und gründlicher Kontrollen im laufenden Betrieb, um die Strahlensicherheit im Praxisalltag dauerhaft zu gewährleisten.
Der Röntgenreport 2025 zeigt die Bedeutung wiederkehrender und unabhängiger Prüfungen für den sicheren Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Die Vermeidung von Mängeln an Röntgengeräten hänge, neben wiederkehrenden und unabhängigen Prüfungen, maßgeblich von einer gezielten Aus- und Weiterbildung aller beteiligten Akteure ab, heißt es vom TÜV. Schröer: „Fachkundekurse für Aufsichtsbehörden, verstärkte Qualitätskontrollen der Sachverständigenprüfungen sowie praxisorientierte Schulungen für Betreiber und Servicefirmen sind entscheidend, um die Sicherheit von Röntgengeräten dauerhaft zu gewährleisten.“ Der vollständige Röntgenreport ist hier abrufbar.