Kritik an G-BA-Richtlinien zum Herz-CT

Neben der Vergütung seien auch die qualitativen Mindestvoraussetzungen von Herz-CTs ungenügend – so die Kritik der kürzlich gegründeten Initiative Herz-CT an den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Untersuchung ist seit Anfang des Jahres unter bestimmten Voraussetzungen EBM-Leistung.

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Die qualitativen Mindestvoraussetzungen und die Vergütung von Herz CTs sind ungenügend – so die Kritik der neu gegründeten Initiative Herz CT an den neuen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Der Zusammenschluss niedergelassener Radiologen warnt: „Die Patientensicherheit ist in Gefahr.“

Die Herz- bzw. Koronar-Computertomografie ist eine Methode, die das Potential hat, die Anzahl der invasiven und zugleich teuren Herzkatheter-Untersuchungen in der Herz-Diagnostik drastisch zu senken und damit eine deutliche Verbesserung der medizinischen Versorgung zu erreichen. Deshalb ist die zum 1. Januar 2025 eingeführte Neuerung, dass auch niedergelassene Radiologen diese Untersuchungen als Kassenleistung anbieten dürfen, richtig und wichtig. In der Umsetzung gibt es jedoch aus Sicht der Initiative Herz-CT zwei grundlegende Kritikpunkte, die eine sinnvolle und damit sichere Etablierung der ,Herz-CT für alle' unmöglich machen.

Das sind zum einen nicht ausreichende Mindestanforderungen an die Gerätetechnik. Die aktuellen Richtlinien des G-BA würden technische Mindestvoraussetzungen vorgeben, die nicht ausreichend seien, um eine durchgängig qualitativ hochwertige Bildgebung sicherzustellen, so Prof. Dr. Henrik Michaely, Radiologe und Sprecher der Initiative Herz-CT sowie Vorstand Strategie und Politik bei der Radiologengruppe 2020 (RG20). Die für die Diagnostik zugelassenen Geräte hätten keine ausreichende Auflösung, sodass die Bilder häufig so verschwommen seien, dass keine zuverlässigen Befunde möglich wären. In Folg dessen komme es vermehrt zu Zweituntersuchungen sowie invasiven Eingriffe – genau das, was die Einführung der Herz-CT als Kassenleistung verhindern soll. Zudem sei die Strahlenbelastung etwa doppelt so hoch wie beim Einsatz modernerer Geräte. Michaely: „Hier muss zum Wohle der Patientensicherheit dringend nachgebessert und ein höherer Geräte-Standard vorgeschrieben werden.“

Zweitens ist laut der Initiative die Vergütung für Untersuchungen mittels Herz-CT viel zu gering. Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind 159 Euro für eine Herz-CT-Untersuchung vorgesehen. Die Vergütung sei bei weitem nicht ausreichend, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Patientenversorgung zu gewährleisten – so die Initiative Herz-CT. Das stelle eine erhebliche wirtschaftliche Hürde für Investitionen in die notwendige Hochleistungstechnik dar und gefährde somit die Stellung der Herz-CT als flächendeckende, nicht-invasive Alternative zur ambulanten Herzkatheteruntersuchung. Es drohe u.a. ein Ungleichgewicht der Untersuchungsmöglichkeiten zwischen Metropolen und ländlichen Gebieten.

„Insbesondere kleinere Praxen werden sich die Anschaffung ausreichend ausgestatteter Geräte für die CT-Untersuchungen unter diesen Bedingungen schlichtweg nicht leisten können“, so Michaely. „Das wird dazu führen, dass Patienten außerhalb der Ballungszentren entweder längere Wartezeiten oder weite Wege zu spezialisierten Zentren in Kauf nehmen müssen. Diese Ungleichverteilung verschlechtert die medizinische Versorgung in der Fläche und kann im Ernstfall zu gesundheitlichen Nachteilen führen“.

Voraussetzungen für bessere Patientenversorgung schaffen

Die Initiative Herz-CT spricht sich dafür aus, dass Herz-CTs primär durch ambulant tätige, hochqualifizierte Radiologen durchgeführt werden, die sowohl über die erforderliche Expertise als auch über die adäquate technische Ausstattung verfügen. Nur so könne das Potenzial der Untersuchung als nicht-invasive Alternative zur Herzkatheteruntersuchung voll ausgeschöpft werden und so zur Verbesserung der kardiologischen Versorgung beitragen. Das könne eine spürbare Entlastung der Patienten und des Gesundheitswesens zur Folge haben.

Für den Schritt von der Theorie in die Praxis seien Anpassungen der Herz-CT- Richtlinien durch den G-BA erforderlich. Die Initiative Herz-CT fordert von den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen konkret:

  • Für eine zuverlässige und sichere Diagnostik sollten die technischen Mindestanforderungen angehoben werden: eine höhere zeitliche Auflösung der Geräte von mindestens 0,3 Sekunden statt aktuell mindestens 0,35 Sekunden. Andernfalls ist die Bildqualität wesentlich häufiger nicht ausreichend. Idealerweise werden die Herz-CT-Untersuchungen mit modernen 128-Zeilen-Scannern statt, wie aktuell erlaubt, mit 64- Zeilen-Scannern durchgeführt. Dafür muss jedoch die wirtschaftliche Grundlage geschaffen werden.
  • Nur mit einer adäquaten Vergütung kann eine flächendeckende, wohnortnahe und hochwertige Versorgung mit Herz-CTs sichergestellt werden. Um dies leisten zu können, muss die im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegte Summe in Höhe von aktuell 159 Euro deutlich erhöht werden. Zum Vergleich: Zuvor war die Herz-CT-Untersuchung in den Selektivverträgen, die die Krankenkassen mit den Leistungserbringern abgeschlossen hatten, mit 250-300 Euro beziffert.

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